Radarmessung des ZVAU fehlerhaft – AG Aschaffenburg vom 22.06.2011, Az.: 304 OWi 135 Js 3357/11

1.Jan 2015 | Verkehrsrecht, Recht

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Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung (kurz ZVAU) warf unserer Mandantin vor, im Februar 2011 nach 22:00 Uhr die Kahlgrundstraße in 63741 Aschaffenburg während der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Lärmschutz auf 30 km/h um 40 km/h überschritten zu haben.

Mit diesem Vorwurf hat sich die Betroffene an unsere Kanzlei gewendet und wir haben einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für Messmethoden und Geräte zur Verkehrsführung und -überwachung mit der Überprüfung dieses Vorwurfs beauftragt. Der Sachverständige kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war.

Dort führt der Sachverständige aus, dass die Empfindlichkeitskategorie des Messgeräts fehlerhaft mit 3, anstatt mit 1 – laut dem Bedienungshandbuch – eingestellt war. Wegen dieses Fehlers kann die Messung nicht mehr zweifelsfrei dem gemessenen Fahrzeug zugeordnet werden, weil Spiegelflächen, die Knickstrahlreflexionen erzeugen, durch gegenüber geparkte Fahrzeuge, Verkehrsschilder und einen Zaun, die Messung verfälschen.

Entsprechend haben wir für unsere Mandantin Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und in dem gegen sie geführten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren vor dem Amtsgericht Aschaffenburg vorgetragen. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat auf unseren Vortrag hin mit Beschluss vom 22.06.2011 das Verfahren gegen unsere Mandantin nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.

Durch diese Einstellung entfällt das normalerweise fällige Fahrverbot von einem Monat sowie drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Darüber war unsere Mandantin sehr froh.

Wir können daher jedem Verkehrsteilnehmer nur dringend anraten, der mit solch einem solchen oder ähnlichen Vorwurf konfrontiert wird, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden, um eine Überprüfung zu veranlassen.

Dieser Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg wurde von den Rechtsanwälten Markus Holzer und Nadja Goldmann erstritten. Wir helfen Ihnen auch gerne als Anwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht in Aschaffenburg weiter. Nehmen Sie Kontakt auf.

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