Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Aschaffenburg

Wir helfen Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben

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Wir helfen Ihnen im Versicherungsrecht

Unfälle, Schäden am Eigentum oder Diebstähle kommen manchmal vor – für diesen Fall hat man Versicherungen, die den Schaden übernehmen. Nicht selten kommt es jedoch bei Forderungen aus dem Versicherungsvertrag zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Für diese Fälle steht Ihnen Markus Holzer als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Aschaffenburg zur Seite und vertritt Ihre Interessen.

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Aschaffenburg

Unsere Bereiche im Versicherungsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Versicherungsrechts. Insbesondere die Bereiche der Betriebshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Verkehrshaftungsversicherung, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung, Krankenversicherung und KFZ-Versicherung gehören zu unseren Spezialgebieten. Sprechen Sie uns darauf an.

Probleme mit Ihrer KFZ Versicherung? Rechtsanwalt Markus Holzer steht Ihnen kompetent zur Seite

Gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist nicht selten auch die Kenntnis der einschlägigen versicherungsrechtlichen Bestimmungen notwendig. Rechtsanwalt Markus Holzer ist als Anwalt für Versicherungsrecht auch auf diesem Gebiet vertieft tätig. Natürlich stellt die Kenntnis der einschlägigen versicherungsrechtlichen Gesetze nebst den dazugehörigen Bedingungen der Versicherer nur einen kleinen Bereich dar.

Versicherungsrecht Anwalt

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Markus Holzer kämpft für Ihr Recht

Häufige Streitpunkte auf dem Gebiet des Versicherungsrechts sind Auseinandersetzungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer anlässlich eines Unfalls, wenn eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen wurde und Ansprüche geltend zu machen sind. Nicht selten sind solche Ansprüche innerhalb von bestimmten Fristen gegenüber der Versicherung anzumelden, weswegen gerade hier Rechtsnachteile drohen können, wenn diese Fristen nicht bekannt sind. Auch im Bereich des Mietrechts kommt es hin und wieder zu einer Berührung mit dem Versicherungsrecht, nämlich dann, wenn ein Schaden am vermieteten oder gemieteten Anwesen nebst Inventar eingetreten ist und eine Feuerversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Hausratsversicherung existiert und die Eintrittspflicht dieser zu prüfen ist. Markus Holzer unterstützt Sie als Anwalt in Aschaffenburg.

Rechtschutzversicherung

Wir helfen Ihnen auch bei Problemen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Viele unserer Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, die die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten in vielen Fällen zu tragen hat. Allerdings haben wir auch auf diesem Bereich die Erfahrung gemacht, dass Streitigkeiten entstehen können und eine Problemlösung notwendig ist. Nachdem wir häufig mit Rechtsschutzversicherern korrespondieren und bei unserer täglichen Arbeit die einschlägigen Problemfelder kennen gelernt haben, ist es eine Selbstverständlichkeit für uns, die Interessen für Sie auch in diesem Bereich wahrzunehmen.

Rechtlicher Beistand – kompetente Hilfe auch bei allen anderen Problemen mit Ihrer Versicherung

Es würde zu weit führen, den großen Bereich des Versicherungsrechts hier weiter anzusprechen. Zu unseren weiteren Schwerpunkten gehören: Die HaftpflichtversicherungLebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sowie Krankenversicherung. Nicht selten gibt es gerade bei letztgenannter Versicherung einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht haben soll und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer – rückwirkend – angefochten wird oder er von dieser zurücktritt. Die Folgen eines solchen Vorgehens durch den Versicherer können teilweise verheerende Auswirkungen haben, entfällt doch der Versicherungsschutz im Krankenbereich dadurch.

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