Rechtsanwalt für Mietrecht in Aschaffenburg

Wir helfen Ihnen bei Mieterhöhung, Mietminderung, Kündigung, Mietkaution, mietrechtliche Abmahnung oder Nebenkosten.

Logo Dreieck Symbol

Ihr Anwalt für Mietrecht in Aschaffenburg

Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Aschaffenburg steht Herr Holzer sowohl Mietern als auch Vermieter kompetent zur Seite. Das Mietrecht ist ein komplexes und umfassendes Feld, in dem es häufig zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern kommt. Von ungerechtfertigten Mietminderungen, einbehaltenen Mietkautionen, überzogenen Mieterhöhungen, nicht eingehaltene Reparaturleistungen oder unwirksamen Mietverträgen – es gibt viele Gründe, warum es sinnvoll ist, einen Anwalt für Mietrecht in Aschaffenburg einzuschalten.

Wir beraten und unterstützen sowohl Vermieter als auch Mieter professionell und kompetent. Unser Rechtsanwalt für Mietrecht, Markus Holzer, bringt jahrzehntelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet mit und setzt sich für Ihr Recht ein. Kontaktieren Sie uns.

Informationen zum Thema Mieter und Pächter mit Mietschulden/Kündigung während Corona finden Sie hier.

Rechtsanwalt Mietrecht Aschaffenburg Markus Holzer
Mietrecht Anwalt Aschaffenburg

Ob Mieter oder Vermieter – Unser Anwalt unterstützt Sie im Mietrecht

Im Mietrecht sind die beiden großen Bereiche Gewerberaummietrecht sowie Wohnraummietrecht zu nennen. Die Tätigkeit unseres Anwalts für Mietrecht beschränkt sich nicht nur auf die Vertretung von Vermietern und Mietern im privaten Bereich, vielmehr sind auch regelmäßig kleinere und größere Firmen als Vermieter oder Mieter (also Gewerbemietrecht oder gewerbliches Mietrecht) mit dem ein oder anderen Problem konfrontiert, wo ebenfalls Hilfestellung geleistet wird.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg ist darauf ausgerichtet, sowohl Mieter als auch Vermieter zu beraten und in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Eine einseitige Interessenvertretung wie z. B. durch den örtlichen Mieterverein für Mieter oder den Haus- und Grundbesitzerverein für Vermieter findet bei unserer Kanzlei nicht statt.

Das Mietrecht umfasst unter anderem die Bereiche Mietvertrag, Kündigung des Mietvertrags, Mietminderung, Mieterhöhung, Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung, Mietkaution und Räumungsklage. Also alle bei einer Vermietung einer Sache auftretenden Probleme.
Aufgrund häufiger Mietrechtsreformen herrschen auf Vermieter- wie auch Mieterseite nicht selten Unklarheiten darüber, welche Rechte und Pflichten beiden Seiten im Detail eingeräumt werden. Deshalb unterstützen und beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter bei allen außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Verhandlungen in jeglichen Mietangelegenheiten.

In unserer Kanzlei in Aschaffenburg sind wir auf mit unserem Anwalt Markus Holzer auf Mietrecht spezialisiert und damit Ihr idealer Ansprechpartner.

Unser Rechtsanwalt für Mietrecht in Aschaffenburg berät sie in allen Fragen

Das Mietrecht ist komplex. Sie brauchen einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite. Wir bringen jahrzehntelange Erfahrung als Anwalt für Mietrecht mit und können Sie in allen Bereichen des Mietrechts fachgerecht und umfassend unterstützen.

Egal ob Sie als Vermieter Hilfe bei der Erstellung eines Mietvertrags benötigen, wegen Eigenbedarf kündigen möchten oder eine Mieterhöhung anstreben, oder als Mieter eine Mietminderung durchsetzen möchten oder sich ungerecht behandelt fühlen – lassen Sie sich von unserem Wissen im Mietrecht überzeugen. Wir setzen uns für Sie ein.

Wir beraten Sie als Anwälte in Aschaffenburg auch in vielen anderen Rechtsfragen. Wenn Sie Hilfe im Familienrecht in Aschaffenburg benötigen, oder Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht in Aschaffenburg brauchen sind wir immer gerne für Sie da. Selbst in schweren Zeiten stehen unsere Anwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg im Bereich Erbrecht zur Seite. 

Lassen Sie sich jetzt rund ums Thema Mietrecht durch unsere Rechtsanwalt in Aschaffenburg beraten

Rufen Sie jetzt an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir freuen uns auf Sie.

Schwerpunkte im Mietrecht

Rechtsanwalt Markus Holzer berät Mieter und Vermieter in allen Punkten des Mietrechts in Aschaffenburg. Unsere Schwerpunkte:

  • Gewerberaummietrecht
  • Wohnraummietrecht
  • Kündigung des Mietvertrags
  • Mietkaution
  • Mieterhöhung
  • Räumungsklage
  • mietrechtliche Abmahnung

Weitere Mietrecht Leistungen im Detail

Kündigung des Mietvertrags

Ob wegen Eigenbedarf oder aufgrund eines Verstoßes gegen den Mietvertrag: Häufig entstehen Schwierigkeiten im Hinblick auf eine Kündigung des Mietverhältnisses. Insbesondere mit der Berechnung des richtigen Kündigungszeitpunkts gibt es zuweilen Probleme. Dies gilt insbesondere für so genannte Altmieterverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden.

Wenn Mieter von Ihrem Vermieter eine fristlose, also außerordentliche Kündigung oder ordentliche Kündigung Ihres Mietvertrages erhalten haben, gelten eine ganze Reihe rechtlicher Pflichten und Fristen. Das erfordert schnelles Handeln, um eine gerichtliche Räumungsklage eventuell noch zu umgehen. Denn eine Kündigungserklärung hat beispielsweise immer schriftlich zu erfolgen und muss von den richtigen Personen unterschrieben worden sein. Um zu prüfen, ob die Kündigung des Mietvertrages rechtmäßig erfolgt ist, bietet sich anwaltlicher Beistand dringend an. Wir beraten Mieter und Vermieter als Anwalt für Mietrecht in Aschaffenburg gerne zu diesen und allen anderen mietrechtlichen Themen.

Mietkaution

Auch die Mietkaution ist ein häufig wiederkehrender Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Sie sind aus der Mietwohnung fristgerecht ausgezogen und haben sie in einwandfreien Zustand übergeben, der Vermieter möchte die Kaution aber nicht zurückzahlen? Dann sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren und sich Unterstützung von einem Anwalt für Mietrecht suchen.

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Mietern ist beispielsweise, dass zum Ende des Mietverhältnisses die ausstehende Miete während der Mietzeit mit der Mietkaution verrechnet werden kann. Dem ist nicht so. Erst wenn kein Sicherungsbedürfnis beim Vermieter mehr besteht, also wenn die Wohnung in einwandfreiem und vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückgegeben wurde und auch keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr bestehen, muss die Mietkaution durch den Vermieter zurückgezahlt werden. Wir empfehlen daher allen Vermietern und Mietern, beim Ein- und Auszug die Übergabe in einem Übergabeprotokoll genau zu dokumentieren. Den ausstehenden Mietzins kann man mit einer Kaution grundsätzlich nicht verrechnen.

Weigert sich der Vermieter auch nach mehreren Monaten, trotz Durchführung etwaiger ausstehender Schönheitsreparaturen, die Mietkaution zurückzuzahlen, können Sie diese als Mieter einfordern. Wir beraten Sie als Anwalt für Mietrecht in Aschaffenburg gerne dazu. Sprechen Sie uns an.

Mieterhöhung

Als Vermieter kann man grundsätzlich die Miete erhöhen, auch in laufenden Mietverhältnissen. Dazu kann man z. B. den örtlichen Mietspiegel heranziehen, der die ortsüblichen Mieten aufführt. Die Miete kann dann mit einer Begründung nach § 559b Abs. 1 BGB auf die ortsübliche Miete angehoben werden. Diese Begründung wirft manchmal rechtliche Probleme auf.

Eine andere Möglichkeit der Mieterhöhung ist nach einer Modernisierung gegeben. Wenn Sie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Immobilie durchführen und die Mietsache dadurch eine Aufwertung erfährt, können sie die Kosten teilweise auf den Mieter umlegen. Hier gibt es wiederum Richtlinien, die einzuhalten sind.
Wenn Sie Fragen oder Probleme zum Thema Mieterhöhung haben, dann kommen Sie doch auf uns zu. Als Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht helfen wir gerne.

Mietminderung

Das Mietobjekt muss vom Vermieter während der Vertragsdauer in vertragsgemäßen Zustand gehalten werden. Im Gegenzug ist der Mieter zur regelmäßigen Zahlung der Miete verpflichtet. Darüber hinaus muss er Schäden von der Mietsache fernhalten und die Mietsache pflegen. Was aber, wenn ständige Bauarbeiten, Schimmel, Zugluft oder Lärmbelästigungen das Wohnen beeinträchtigen? Kann dann die Miete durch den Mieter gemindert werden?

Zunächst hat der Vermieter grundsätzlich die Chance, den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter ist also über den Mangel in Kenntnis zu setzen. Vorher kann keine Mietminderung erfolgen. Wird der Mangel seitens des Vermieters trotz Fristsetzung jedoch nicht behoben, dann kann der Mieter die Miete in Zukunft mindern oder die Miete unter Vorbehalt zahlen. Die Höhe der Mietminderung muss vorab individuell geklärt werden, ansonsten kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs folgen. Dies gilt es zu vermeiden.

Bei Mietmängeln und folgenden Mietminderungen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien. Ein Rechtsanwalt kann hier schlichtend einwirken und eine Einigung erzielen. Auch in einem etwaigen Rechtsstreit steht Ihnen mit seiner Erfahrung als Rechtsanwalt für Mietrecht in Aschaffenburg und Umgebung Herr Markus Holzer kompetent zur Seite.

Mietvertrag

Grundsätzlich regelt der Mietvertrag die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien in einem Mietverhältnis. Dabei verpflichtet sich der Vermieter dazu, dem Mieter Wohnraum zu überlassen und zwar zu jederzeit in einem vertragsgemäßen Zustand. Der Mieter hingegen wird dazu verpflichtet, die vereinbarte Miete an den Vermieter zu entrichten. Ein Mietvertrag wird häufig voreilig unterzeichnet, ohne auf die vielen Klauseln, das sog. Kleingedruckte, zu achten.

Mietverträge enthalten jedoch oftmals unwirksame Klauseln und sind damit nicht immer in ihrer Gesamtheit rechtsgültig. Auch Einheitsmietverträge, auf die seitens der Vermieter oft zurückgegriffen wird, entsprechen nicht immer der aktuellen Rechtsprechung. Wir unterstützen und beraten als Rechtsanwälte Mieter und Vermieter vor der Ausgestaltung bzw. Unterzeichnung von Mietverträgen und prüfen auf Rechtssicherheit.

Räumungsklage

Bis zu einer Räumungsklage kann es dann kommen, wenn die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter bereits erfolgt ist, der Mieter jedoch trotzdem nicht auszieht. Grundsätzlich kann der Mietvertrag durch den Vermieter aus verschiedenen Gründen gekündigt werden, ob aus Eigenbedarf, wegen Verstößen gegen den Mietvertrag, oder bei Mietnomaden. Manchmal weigern sich Mieter dann auszuziehen.

Hier gilt es frühzeitig einen Anwalt für Mietrecht in Aschaffenburg einzuschalten, denn Räumungsklagen sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Als Anwälte können wir die Ausfertigung und Einreichung der Räumungsklage beim zuständigen Gericht in die Wege leiten. Denn bei fehlerhaften Kündigungen kann sich der Vorgang deutlich verzögern.
Wir beraten gleichermaßen auch Mieter, die eine Räumungsklage erhalten haben. Verlieren Sie am besten keine Zeit und setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie kompetent und zeitnah.