Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Aschaffenburg

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Wenn bei einer ärztlichen Behandlung Fehler passieren, sind die Auswirkungen für die Betroffenen meist katastrophal. Jeder sollte jedoch auch im Auge behalten, dass selbst bei einer den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechenden Behandlung unerwünschte Nebenfolgen auftreten können, die, wenn vom Arzt ausreichend aufgeklärt worden ist, keinerlei Ansprüche des Patienten begründen können.
Rechtsanwälte Holzer Goldmann

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Um diesbezüglich Klarheit zu erlangen, ist in den allermeisten Fällen das Gutachten eines entsprechenden Facharztes in Auftrag zu geben, der ermittelt, ob ein Fehler unterlaufen ist und welche Konsequenzen dieser Fehler hatte. Als medizinischer Laie ist ein Rechtsanwalt nicht dazu in der Lage dies zu beurteilen. Jedoch ereignen sich oftmals die Fehler schon vor der Behandlung, nämlich bei der Aufklärung des Patienten. Entspricht diese nicht den Vorgaben der Gesetze und der Rechtsprechung, begründet bereits eine Aufklärungspflichtverletzung die Haftung des Arztes. Für die notwendige Aufklärung sollte sich daher jeder Arzt ausreichend Zeit lassen und eine erfolgte Aufklärung in der Krankenakte entsprechend dokumentieren, um anhand der Aufzeichnungen einen diesbezüglichen Beweis führen zu können. Denn für die ordnungsgemäße Aufklärung trägt der Behandler die Beweislast. In einem erst kürzlich veröffentlichen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei fehlerhafter Aufklärung eine Haftung des Arztes gegeben ist, selbst wenn sich die Behandlung im Nachhinein als richtig erweise, denn das Selbstbestimmungsrecht des Patienten dürfe nicht beeinträchtigt werden. Wenn Sie zu diesem Punkt Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre kompetenten Rechtsanwälte Markus Holzer und Nadja Goldmann aus Aschaffenburg.

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