Rechtsanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg

Wir helfen Ihnen bei Scheidung, Trennung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt.

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Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg steht Ihnen zur Seite

Die meisten geschlossenen Ehen sind leider kein Bund fürs Leben – 40 Prozent aller Ehen werden statistisch betrachtet in Deutschland wieder geschieden, und zwar im Durchschnitt nach 15 Jahren. Nach dem traumatischen Erlebnis einer Trennung müssen sich die Betroffenen mit den Folgen beschäftigen und Dinge wie die Aufteilung des Hausstandes, Unterhaltsansprüche und Sorgerechtsfragen klären. Mit all diesen Themen beschäftigt sich das Familienrecht. In solch einer schwierigen Situation ist es daher ratsam, sich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht zu wenden.

Unsere Fachanwältin für Familienrecht Nadja Goldmann aus unserer Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg klärt Sie über Ihre Rechte auf und setzt Ihre Ansprüche vor Gericht oder außergerichtlich durch. Sprechen Sie uns an. Eine Trennung ist immmer auch Emotional. Als Anwalt für Familienrecht begleiten wir Sie mit sehr viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung, Fachkompetenz und großem Engagement auf dem vor Ihnen liegenden, oft sehr steinigen, Weg.

Rechtsanwalt Familienrecht Aschaffenburg Nadja Goldmann
Familienrecht Anwalt Aschaffenburg

Unsere Fachanwältin für Familienrecht setzt Ihre Ansprüche durch

Das Familienrecht umfasst die Bereiche Ehescheidung, Ehegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung), Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung, Hausratsteilung, also alle bei einer Ehescheidung auftretenden Problemkreise. Auch alle Schwierigkeiten, die aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft resultieren sowie die dazugehörenden Probleme, wenn aus einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft Kinder hervorgegangen sind, werden von uns bearbeitet.

Schon bei der Trennung von Eheleuten werden in vielen Fällen die Weichen für den späteren Ablauf der Ehescheidung und die Regelung der Folgesachen gestellt. Insbesondere auch die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen der Trennung sollten bedacht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Um insoweit eine möglichst fallbezogene Lösung zu finden, ist es häufig erforderlich, wenn beispielsweise Grundbesitz vorhanden ist, zusätzlich noch einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich ein Rechtsanwalt für Familienrecht eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte zu erfragen und keine Fehler zu machen. In unserer Kanzlei in Aschaffenburg sind wir auf mit unserer Fachanwältin Nadja Goldmann auf Familienrecht spezialisiert und damit Ihr idealer Ansprechpartner.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht – Ansprüche bestehen bereits während der Trennungszeit

Bereits während der Trennungszeit, die normalerweise ein Jahr lang ist, bestehen Ansprüche der Eheleute gegeneinander, zum Beispiel auf Zahlung von Trennungsunterhalt. Außerdem auch im Bereich der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und der gemeinsamen Ehewohnung, wenn es diesbezüglich Streitigkeiten gibt. Es können das Jugendamt bzw. das Familiengericht eingeschaltet werden.
Für den Antrag auf Ehescheidung, vor dessen Stellung grundsätzlich eine einjährige Trennung der Parteien notwendig ist, besteht Rechtsanwaltszwang. Spätestens um den Scheidungsantrag stellen zu können, muss folglich ein Rechtsanwalt für Familienrecht beauftragt werden.

In unserer Kanzlei steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadja Goldmann seit 1997 in Aschaffenburg als Anwältin für Familienrecht zur Seite. Als kompetente und erfahrene Kanzlei wissen wir genau, worauf es in den unterschiedlichen Disziplinen des Familienrechts ankommt. Unser Ziel ist es stets, gemeinsam mit unseren Mandanten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Deshalb setzen wir uns als Anwälte mit all unserem Wissen für unsere Mandanten ein.

Wir beraten Sie als Anwälte in allen Fragen des Familienrechts

Das Familienrecht ist besonders umfangreich und komplex. Mit einer Fachanwältin für Familienrecht haben Sie eine kompetente Ansprechpartnerin an Ihrer Seite. Wir haben jahrelange Erfahrung in allen Bereichen des Familienrechts und können Sie kompetent und umfassend beraten. Egal ob Sie sich scheiden lassen möchten, Fragen zum Trennungsjahr haben, Ehegattenunterhalt fordern oder zahlen müssen oder es um die Regelung des Kindesumgangs geht – profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise im Familienrecht. Unsere Rechtsanwaltkanzlei in Aschaffenburg unterstützt Sie in allen Bereichen.

Lassen Sie sich jetzt rund ums Thema Familienrecht durch unsere Fachanwältin für Familienrecht beraten

Rufen Sie jetzt an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir freuen uns auf Sie.

Rechtsanwalt für Familienrecht – unsere Schwerpunkte

Unsere Fachanwältin für Familienrecht Nadja Goldmann in Aschaffenburg berät Sie zu allen Themen im Familienrecht. Die Schwerpunkte ihres Fachgebietes sind:

  • Scheidung
  • Trennungsjahr
  • Kindesumgang
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Sie haben haben Probleme in Sachen Familienrecht?
Fachanwältin für Familienrecht Frau Nadja Goldmann hilft Ihnen.

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Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Trennungsjahr

Sobald sich ein Ehepaar dazu entschließt, sich scheiden zu lassen, muss es grundsätzlich zunächst die einjährige Trennungsphase durchlaufen. Diese vom Gesetzgeber vorgesehene Regel dient dem Zweck, dass beide Ehepartner sich darüber klar werden sollen, ob sie die Ehe tatsächlich für gescheitert erachten.

Wichtig zu wissen: Das Trennungsjahr kann nach § 1565 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht abgekürzt oder umgangen werden, es sei denn die Fortsetzung der Ehe stellt eine unzumutbare Härte dar. Während der Trennungszeit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nur vorläufige Regelungen getroffen werden, da die Möglichkeit einer Versöhnung nicht unmöglich gemacht werden soll, denn die Trennungszeit dient vornehmlich dazu, die Entscheidung sich scheiden zu lassen, zu überdenken. Daher führen auch vorübergehende Versöhnungsversuche nicht zu einer Unterbrechung des Trennungsjahres.

Voraussetzung des Getrenntlebens ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und die Trennungsabsicht mindestens eines Ehegatten. Die vorherige Haushaltsgemeinschaft muss vollständig aufgelöst werden und es dürfen keine Gemeinsamkeiten mehr vorhanden sein, was am besten in getrennten Wohnungen zu verwirklichen ist. Grundsätzlich ist aber auch ein Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung möglich, wobei in einem solchen Fall kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden darf und zwischen den Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen dürfen. Problematisch kann dies werden, wenn nur ein Ehegatte geschieden werden will und das Getrenntleben bewiesen werden muss.

Bei Einigkeit der Ehegatten kann über die für die Trennungszeit zu regelnden Punkte, wie Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Ehegattenunterhalt, Nutzung der ehelichen Wohnung und Hausratverteilung eine Trennungsvereinbarung getroffen werden. Hier ist anwaltliche Unterstützung durch Rechtsanwälte ratsam. Fachanwältin für Familienrecht Nadja Goldmann steht Ihnen gerne unterstützend zur Seite, sprechen Sie uns an.

Kindesumgang

Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich bei Vorhandensein von Kindern die Frage, wie der Kindesumgang zu regeln ist. Generell gilt: Der Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, hat ein Recht auf Umgang, um den Kontakt und die persönliche Beziehung aufrecht zu erhalten.

Da das Gesetz hier keine festen Regelungen vorsieht, wird die Umgangsregelung nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Elternteile und der Kinder bestimmt. Häufige Umgangsregeln sind etwa, dass die Kinder jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringen, bei dem sie nicht leben, oder an Feiertagen mal bei dem einen, mal beim anderen Elternteil sind. Daneben existieren unendlich viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Wichtig ist es, dass Regelungen getroffen werden, die einen regelmäßigen Umgang mit dem Elternteil, mit dem das Kind nicht mehr dauerhaft zusammenlebt gewährleisten und dass dieser Elternteil nicht noch mehr aus dem Leben der Kinder gerissen wird, als dies sowieso schon der Fall ist. Möglich ist auch ein sog. Wechselmodell. Da sich Eltern nicht immer einigen können, wie der Kindesumgang zu regeln ist, kann unsere Fachanwältin für Familienrecht in Aschaffenburg Sie gerne unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, dass eine akzeptable Umgangsregelung zum Wohle der Kinder getroffen wird.

Wie das Umgangsrecht während der Corona-Pandemie geregelt wird erfahren Sie hier: Umgangsrecht während der Corona Pandemie: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Kindesunterhalt

Mit der Trennung der Eltern wird der Kindesunterhaltsanspruch aufgeteilt in den sogenannten Naturalunterhalt, den der betreuende Elternteil erbringt und den sogenannten Barunterhalt, der vom anderen Elternteil durch Zahlung einer Geldrente beglichen werden muss.

Dieser Kindesunterhalt muss für minderjährige Kinder, aber auch für volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, bezahlt werden. Richtsätze für die Höhe der Geldrente sind in der Düsseldorfer Tabelle zu finden.

Grundsätzlich gilt aber: Je älter das Kind und je höher das Einkommen, desto höhere Unterhaltssummen müssen erbracht werden. Probleme können auftreten, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann oder möchte. Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu Rate ziehen. Wir setzen Ansprüche für Sie durch.

Ehegattenunterhalt

Nach der Ehescheidung hat ein Ehegatte nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn er sich nicht selbst unterhalten kann, der andere Ehegatte leistungsfähig und ein im Gesetz geregelter Unterhaltstatbestand erfüllt ist.

Eine Unterhaltsberechtigung kann unter anderem bestehen, wenn von dem Unterhalt begehrenden Ehegatten eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht zu erwarten ist. Ferner wenn wegen Alter oder Krankheit eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.

Nicht übersehen werden darf, dass beim nachehelichen Unterhalt eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit möglich ist. Hier spielt insbesondere das Vorliegen von ehebedingten Nachteilen aber auch die nacheheliche Solidarität eine Rolle.

Nach der Trennung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn ein bedürftiger Ehegatte sich nicht selbst unterhalten kann. Während des ersten Trennungsjahres ist der bedürftige Ehegatte grundsätzlich nicht verpflichtet eine bislang nicht ausgeübte Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. eine ausgeübte Erwerbsstätigkeit auszuweiten.

Die Erwerbsobliegenheit des Unterhalt verlangenden Ehegatten nimmt jedoch mit zunehmender Trennungszeit zu.

Wir unterstützen Sie in als Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg bei diesem sensiblen Thema, beispielsweise bei der Ermittlung der Höhe des Ehegattenunterhalts und der Prüfung der Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche.

Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 BGB.

Grundsätzlich setzt die Ehescheidung aber ein einjähriges Getrenntleben voraus, wenn nicht die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellt (siehe Trennungsjahr).

Die Scheidung einer Ehe erfolgt nur aufgrund eines entsprechenden Antrags beim zuständigen Gericht. Der Scheidungsantrag unterliegt dem Anwaltszwang. Im Falle einer Scheidung sollten Sie daher unbedingt einen Scheidungsanwalt / Scheidungsanwältin bzw. Fachanwälte für Familienrecht einschalten. Kontaktieren Sie uns.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich sorgt für die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen zwei Ehepartnern nach einer Scheidung. Es soll eine Benachteiligung des Ehegatten vermieden werden, der in der Ehe die geringeren Rentenanwartschaften erworben hat und somit dessen Altersversorgung gesichert werden.

Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht von Amts wegen. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen unterschiedlich hohen Rentenanwartschaften der Ehegatten ausgeglichen. Unsere Rechtsanwälte erwirken den optimalen Versorgungsausgleich für Sie und prüfen, welche Anwartschaften ausgeglichen werden müssen. Sprechen Sie uns darauf an.

Zugewinnausgleich

Nach § 1363 Abs. 1 BGB leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes bestimmen. Beim Zugewinnausgleich findet ein Wertausgleich zwischen den jeweiligen Vermögen der Ehegatten, die während der Ehezeit erworben wurden, statt. Für das Ende der Ehezeit ist die Zustellung des Scheidungsantrages das maßgebliche Datum, zu diesem Zeitpunkt ist das Endvermögen festzustellen. Dieses wird mit dem Vermögen bei Eheschließung, dem sogenannten Anfangsvermögen, getrennt nach Ehegatten, verglichen. Soweit das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, wurde ein Zugewinn erzielt. Über den Zugewinnausgleich entscheidet das Gericht nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Im Bereich des Zugewinnausgleichs sind teilweise schwierige Bewertungsfragen zu beurteilen. Zudem gelten zum Beispiel Besonderheiten bei Vermögen, das ein Ehegatte geerbt oder durch eine Schenkung erlangt hat. Soweit Eheleute über höhere Vermögenswerte, insbesondere eine Immobilie, verfügen, sind viele wichtige Gesichtspunkte zu beachten. Unsere kompetente Fachanwältin berät Sie hierzu ausführlich.
Bei der Formulierung und Gestaltung einer Regelung zum Zugewinnausgleich in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind ebenfalls viele Besonderheiten zu beachten. Klauseln, die einen der Ehepartner übermäßig benachteiligen, können zudem unwirksam sein. Wir können Sie als Anwälte für Familienrecht in Aschaffenburg beraten, damit Ihr Ehevertrag bzw. Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung und alle darin vereinbarten Elemente juristisch mit den Vorgaben der Rechtsprechung einhergehen.

Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung

Oft ist es sinnvoll und kostensparend nicht alle mit einer Trennung und der Ehescheidung zusammenhängenden Streitigkeiten vor Gericht auszutragen, sondern sich, soweit dies möglich erscheint, zu bestimmten Problempunkten zu einigen.

Unsere Scheidungsanwältin Nadja Goldmann steht Ihnen auch für diesen Weg zur Seite und unterstützt Sie bei der Erarbeitung solcher Vereinbarungen. Hier ist es oftmals ratsam sich mit der Gegenseite und deren anwaltlicher Vertretung zu einem gemeinsamen, persönlichen Gespräch zu treffen und die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten.

Unsere Fachanwältin Nadja Goldmann hat in diesem Bereich sehr große Erfahrungen und daher bereits in einer Vielzahl von Scheidungsfällen sehr gute Ergebnisse für ihre Mandanten erreicht. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Frau Rechtsanwältin Nadja Goldmann berät Sie zudem zu allen im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft auftretenden Problemkreisen. Vielfach können Schwierigkeiten bei der Beendigung einer solchen Lebensgemeinschaft durch eine entsprechende Vorsorge bei deren Aufnahme durch Abschluss eines Partnerschaftsvertrages vermieden werden.

Besonders wichtig ist eine klare Regelung auch, wenn aus der Lebensgemeinschaft Kinder hervorgegangen sind. Frau Rechtsanwältin Nadja Goldmann kümmert sich gerne auch in diesem Rechtsgebiet um Ihr rechtliches Anliegen.

Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg Holzer & Goldmann

Neben dem Familienrecht behandelt unsere Kanzlei weitere Rechtsgebiete wie:

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Betreuungsrecht
  • Versicherungsrecht