Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg

Rechtsberatung rund um Trennung, Scheidung & Unterhalt

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Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg steht Ihnen zur Seite

Viele geschlossene Ehen sind leider kein Bund fürs Leben – 40 Prozent werden statistisch betrachtet in Deutschland wieder geschieden, im Durchschnitt nach 15 Jahren. Nach einer Trennung müssen sich die Betroffenen nicht nur mit Angelegenheiten wie der Aufteilung des Hausstandes beschäftigen, sondern auch rechtliche Themen wie Unterhaltsansprüche und Sorgerechtsfragen klären.

In dieser emotional belastenden Phase ist es entscheidend, einen Partner an seiner Seite zu wissen, der sowohl juristische Fachkompetenz bietet als auch das notwendige Fingerspitzengefühl sowie Empathie für Ihre persönliche Situation mitbringt. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht begleite ich Sie auf dem vor Ihnen liegenden Weg und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor dem Familiengericht in Aschaffenburg.

Warum meine Kanzlei für Ihr Mandat?

Ob Scheidung, Unterhaltsansprüche oder Sorgerecht – mein Ziel ist es, rechtssichere Lösungen zu finden, die Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder absichern.

  • Langjährige Erfahrung: Als Fachanwalt für Familienrecht habe ich tiefe Kenntnis der regionalen Gerichtsstrukturen.
  • Transparenz: Ich kläre Sie vorab über Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko auf.
  • Lösungsorientiert: Ich priorisiere stets einvernehmliche Lösungen, scheue aber keine konsequente gerichtliche Interessenvertretung.
Rechtsanwalt Familienrecht Aschaffenburg Nadja Goldmann

Lassen Sie sich jetzt rund ums Thema Familienrecht durch Nadja Goldmann, Fachanwalt für Familienrecht, beraten.

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Familienrecht Anwalt Aschaffenburg

Die Vorteile eines spezialisierten Anwalts für Familienrecht

Familienrechtliche Entscheidungen wirken oft lange nach – finanziell und persönlich. Ob es um die Gestaltung eines rechtssicheren Ehevertrags vor der Hochzeit oder die Abwicklung einer strittigen Trennung geht – eine fundierte Rechtsberatung schützt Sie vor finanziellen Nachteilen und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Als Anwalt für Familienrecht berate und vertrete ich seit 1997 Mandaten im Raum Aschaffenburg und behalte auch in schwierigen Situationen den Überblick.

Wenn Sie einen Scheidungsanwalt suchen, geht es meist um mehr als um die Kenntnis und Auslegung von Paragrafen. Es geht um Ihre Existenz, Ihr Vermögen und vor allem um das Wohl Ihrer Kinder. In meiner Kanzlei in Aschaffenburg lege ich großen Wert darauf, Konflikte nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären, um die psychische Belastung für alle Beteiligten zu minimieren.

Wann kann ein Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg helfen?

Im Familienrecht gibt es unterschiedliche Disziplinen. Meine Schwerpunkte als Anwalt in Aschaffenburg sind:

  • Scheidung & Trennung: Begleitung durch das Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss
  • Unterhaltsrecht: Berechnung von Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle), Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt
  • Sorgerecht & Kindesumgang: Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Gestaltung von Umgangsregelungen zum Wohle des Kindes
  • Eheverträge & Scheidungsfolgenvereinbarungen: präventive Beratung zur Vermeidung langwieriger Streitigkeiten
  • Vermögensauseinandersetzung: fachgerechte Durchführung des Zugewinnausgleichs und Aufteilung gemeinsamer Immobilien

Auch wenn es um nichteheliche Lebensgemeinschaften geht, kann ich Sie kompetent und umfassend beraten.

Versicherungsrecht

Welche rechtlichen Schritte sind bei einer Trennung in Aschaffenburg zuerst einzuleiten?

Der Beginn der Trennungsphase ist rechtlich entscheidend, da hier die Weichen für das spätere Verfahren gestellt werden. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht empfehle ich Ihnen, folgende Schritte zeitnah einzuleiten:

  1. Trennungszeitpunkt fixieren: Dokumentieren Sie den Beginn des Trennungsjahres. Eine Scheidung ist, außer in Härtefällen, immer erst nach Ablauf eines Jahres möglich. Die Trennung von Tisch und Bett kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, sofern getrennt gewirtschaftet wird und keine Gemeinsamkeiten mehr bestehen.
  2. Finanzielle Bestandsaufnahme: Sichern Sie Kopien wichtiger Unterlagen (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Immobilienunterlagen). Dies ist die Basis für die Berechnung von Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt.
  3. Geltendmachung von Ansprüchen: Unterhalt muss ab dem Zeitpunkt der Trennung aktiv eingefordert werden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht schützt Sie davor, Ansprüche zu verlieren.
  4. Hausrat und Wohnungsnutzung klären: Treffen Sie Regelungen zur vorläufigen Nutzung der Ehewohnung und zur Aufteilung des gemeinsamen Hausrats.

Wie wird das Sorge- und Umgangsrecht bei einer Scheidung vor dem Familiengericht Aschaffenburg geregelt?

In der Regel verbleibt es nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen, die das Leben des Kindes grundlegend beeinflussen (z. B. Schulwahl oder medizinische Eingriffe), weiterhin gemeinsam getroffen werden müssen. Das Familiengericht Aschaffenburg greift nur dann ein, wenn wichtige Gründe gegeben sind.

Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zum Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig lebt. Ob Residenzmodell oder Wechselmodell – ein versierter Scheidungsanwalt wird stets versuchen, eine einvernehmliche Vereinbarung zu erzielen. Sollte dies scheitern, entscheidet das Gericht unter Einbeziehung des Jugendamtes Aschaffenburg und eines Verfahrensbeistands, wobei das Wohl des Kindes stets der oberste Maßstab bleibt.

Sie haben haben Probleme in Sachen Familienrecht?
Fachanwalt für Familienrecht, Nadja Goldmann, hilft Ihnen.

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Meine Schwerpunkte im Familienrecht

Trennungsjahr

Sobald sich ein Ehepaar dazu entschließt, sich scheiden zu lassen, muss es grundsätzlich zunächst die einjährige Trennungsphase durchlaufen. Diese vom Gesetzgeber vorgesehene Regel dient dem Zweck, dass beide Ehepartner sich darüber klar werden sollen, ob sie die Ehe tatsächlich für gescheitert erachten.

Wichtig zu wissen: Das Trennungsjahr kann nach § 1565 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht abgekürzt oder umgangen werden, es sei denn, die Fortsetzung der Ehe stellt eine unzumutbare Härte dar. Während der Trennungszeit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nur vorläufige Regelungen getroffen werden, da die Möglichkeit einer Versöhnung bestehen bleiben soll. Die Trennungszeit dient vornehmlich dazu, die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, zu überdenken. Daher führen auch vorübergehende Versöhnungsversuche nicht zu einer Unterbrechung des Trennungsjahres.

Voraussetzung des Getrenntlebens ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und die Trennungsabsicht mindestens eines Ehegatten. Die vorherige Haushaltsgemeinschaft muss vollständig aufgelöst werden und es dürfen keine Gemeinsamkeiten mehr vorhanden sein, was am besten in getrennten Wohnungen zu verwirklichen ist. Grundsätzlich ist aber auch ein Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung möglich, wobei in einem solchen Fall kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden darf und zwischen den Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen dürfen. Problematisch kann dies werden, wenn nur ein Ehegatte geschieden werden will und das Getrenntleben bewiesen werden muss.

Bei Einigkeit der Ehegatten kann über die für die Trennungszeit zu regelnden Punkte, wie Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Ehegattenunterhalt, Nutzung der ehelichen Wohnung und Hausratverteilung eine Trennungsvereinbarung getroffen werden. Hier ist anwaltliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ratsam. Fachanwalt für Familienrecht, Nadja Goldmann, steht Ihnen gerne unterstützend zur Seite, sprechen Sie mich an.

Kindesumgang

Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich bei Vorhandensein von Kindern die Frage, wie der Kindesumgang zu regeln ist. Generell gilt: Der Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, hat ein Recht auf Umgang, um den Kontakt und die persönliche Beziehung aufrecht zu erhalten.

Da das Gesetz hier keine festen Regelungen vorsieht, wird die Umgangsregelung nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Elternteile und der Kinder bestimmt. Häufige Umgangsregeln sind etwa, dass die Kinder jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringen, bei dem sie nicht leben, oder an Feiertagen mal bei dem einen, mal beim anderen Elternteil sind. Daneben existieren unendlich viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Wichtig ist es, dass Regelungen getroffen werden, die einen regelmäßigen Umgang mit dem Elternteil, mit dem das Kind nicht mehr dauerhaft zusammenlebt, gewährleisten und dass dieser Elternteil nicht noch mehr aus dem Leben der Kinder gerissen wird, als dies sowieso schon der Fall ist. Möglich ist auch ein sog. Wechselmodell. Da sich Eltern nicht immer einigen können, wie der Kindesumgang zu regeln ist, kann ich, Nadja Goldmann, als Fachanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg Sie gerne unterstützen. Ich setze mich dafür ein, dass eine akzeptable Umgangsregelung zum Wohle der Kinder getroffen wird.

Wie das Umgangsrecht während der Corona-Pandemie geregelt wird erfahren Sie hier: Umgangsrecht während der Corona Pandemie: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Kindesunterhalt

Mit der Trennung der Eltern wird der Kindesunterhaltsanspruch aufgeteilt in den sogenannten Naturalunterhalt, den der betreuende Elternteil erbringt, und den sogenannten Barunterhalt, der vom anderen Elternteil durch Zahlung einer Geldrente beglichen werden muss.

Dieser Kindesunterhalt muss für minderjährige Kinder, aber auch für volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, bezahlt werden. Richtsätze für die Höhe der Geldrente sind in der Düsseldorfer Tabelle zu finden.

Grundsätzlich gilt aber: Je älter das Kind und je höher das Einkommen, desto höhere Unterhaltssummen müssen erbracht werden. Probleme können auftreten, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann oder möchte. Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu Rate ziehen. Ich setze Ansprüche für Sie durch.

Ehegattenunterhalt

Nach der Ehescheidung hat ein Ehegatte nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn er sich nicht selbst unterhalten kann, der andere Ehegatte leistungsfähig und ein im Gesetz geregelter Unterhaltstatbestand erfüllt ist.

Eine Unterhaltsberechtigung kann unter anderem bestehen, wenn von dem Unterhalt begehrenden Ehegatten eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht zu erwarten ist. Ferner wenn wegen Alter oder Krankheit eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.

Nicht übersehen werden darf, dass beim nachehelichen Unterhalt eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit möglich ist. Hier spielt insbesondere das Vorliegen von ehebedingten Nachteilen aber auch die nacheheliche Solidarität eine Rolle.

Während des ersten Trennungsjahres ist der bedürftige Ehegatte grundsätzlich nicht verpflichtet eine bislang nicht ausgeübte Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. eine ausgeübte Erwerbsstätigkeit auszuweiten.

Die Erwerbsobliegenheit des Unterhalt verlangenden Ehegatten nimmt jedoch mit zunehmender Trennungszeit zu.

Ich unterstütze Sie als Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg bei diesem sensiblen Thema, beispielsweise bei der Ermittlung der Höhe des Ehegattenunterhalts und der Prüfung der Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche.

Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist laut § 1565 BGB gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Grundsätzlich setzt die Ehescheidung aber ein einjähriges Getrenntleben voraus, wenn nicht die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellt (siehe Trennungsjahr).

Die Scheidung einer Ehe erfolgt nur aufgrund eines entsprechenden Antrags beim zuständigen Gericht. Der Scheidungsantrag unterliegt dem Anwaltszwang. Im Falle einer Scheidung sollten Sie daher unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten. Kontaktieren Sie mich gerne.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich sorgt für die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen zwei Ehepartnern nach einer Scheidung. Es soll eine Benachteiligung des Ehegatten vermieden werden, der in der Ehe die geringeren Rentenanwartschaften erworben hat und somit dessen Altersversorgung gesichert werden.

Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht von Amts wegen. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen unterschiedlich hohen Rentenanwartschaften der Ehegatten ausgeglichen. Als Anwalt für Familienrecht erwirke ich den optimalen Versorgungsausgleich für Sie und prüfe, welche Anwartschaften ausgeglichen werden müssen. Sprechen Sie mich darauf an.

Zugewinnausgleich

Nach § 1363 Abs. 1 BGB leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes bestimmen. Beim Zugewinnausgleich findet ein Wertausgleich zwischen den jeweiligen Vermögen der Ehegatten, die während der Ehezeit erworben wurden, statt. Für das Ende der Ehezeit ist die Zustellung des Scheidungsantrages das maßgebliche Datum, zu diesem Zeitpunkt ist das Endvermögen festzustellen. Dieses wird mit dem Vermögen bei Eheschließung, dem sogenannten Anfangsvermögen, getrennt nach Ehegatten, verglichen. Soweit das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, wurde ein Zugewinn erzielt. Über den Zugewinnausgleich entscheidet das Gericht nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Im Bereich des Zugewinnausgleichs sind teilweise schwierige Bewertungsfragen zu beurteilen. Zudem gelten zum Beispiel Besonderheiten bei Vermögen, das ein Ehegatte geerbt oder durch eine Schenkung erlangt hat. Soweit Eheleute über höhere Vermögenswerte, insbesondere eine Immobilie, verfügen, sind viele wichtige Gesichtspunkte zu beachten. Als kompetenter Fachanwalt berate ich hierzu ausführlich.
Bei der Formulierung und Gestaltung einer Regelung zum Zugewinnausgleich in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind ebenfalls viele Besonderheiten zu beachten. Klauseln, die einen der Ehepartner übermäßig benachteiligen, können zudem unwirksam sein. Ich kann Sie als Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg beraten, damit Ihr Ehevertrag bzw. Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung und alle darin vereinbarten Elemente juristisch mit den Vorgaben der Rechtsprechung einhergehen.

Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung

Oft ist es sinnvoll und kostensparend, nicht alle mit einer Trennung und der Ehescheidung zusammenhängenden Streitigkeiten vor Gericht auszutragen, sondern sich, soweit dies möglich erscheint, zu bestimmten Problempunkten zu einigen.

Als Scheidungsanwalt stehe ich Ihnen auch für diesen Weg zur Seite und unterstützte Sie bei der Erarbeitung solcher Vereinbarungen. Hier ist es oftmals ratsam, sich mit der Gegenseite und deren anwaltlicher Vertretung zu einem gemeinsamen, persönlichen Gespräch zu treffen und die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Als Rechtsanwalt berate ich Sie zu allen im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auftretenden Problemkreisen. Vielfach können Schwierigkeiten bei der Beendigung einer solchen Lebensgemeinschaft durch eine entsprechende Vorsorge bei deren Aufnahme durch Abschluss eines Partnerschaftsvertrages vermieden werden.

Besonders wichtig ist eine klare Regelung auch, wenn aus der Lebensgemeinschaft Kinder hervorgegangen sind.

Fachanwaltskanzlei in Aschaffenburg Nadja Goldmann

Neben dem Familienrecht, noch weitere Rechtsgebiete: