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Häufige Streitpunkte auf diesem Gebiet sind Auseinandersetzungen
zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer anlässlich eines
Unfalls, wenn eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen
wurde und Ansprüche geltend zu machen sind. Nicht selten sind
solche Ansprüche innerhalb von bestimmten Fristen gegenüber
der Versicherung anzumelden, weswegen gerade hier Rechtsnachteile
drohen können, wenn diese Fristen nicht bekannt sind. Auch
im Bereich des Mietrechts kommt es hin und wieder zu einer Berührung
mit dem Versicherungsrecht, nämlich dann, wenn ein Schaden
am vermieteten oder gemieteten
Anwesen nebst Inventar eingetreten ist und eine Feuerversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Hausratsversicherung existiert und die Eintrittspflicht dieser
zu prüfen ist.
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