|
In erster Linie betrifft dies die Übernahme der Regulierung
des Sachschadens mit der gegnerischen Versicherung wie z. B. Reparaturkosten, Abrechnung auf
Totalschadenbasis (auch wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert),
Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, etc. Vielfach
ist aufgefallen, dass unsere Kunden nicht gewusst haben, was alles
ersetzt verlangt werden kann. In diesen Bereich fällt beispielsweise die Kostenpauschale.
Diese steht dem Geschädigten als Ersatz für Telefonkosten, Zeitaufwand, etc. zu. Gerade im
Verkehrsrecht kann man also ohne anwaltliche Vertretung viel Geld verschenken, nicht nur weil
Versicherungen
meist zunächst versuchen, die Kosten niedrig zu halten, sondern
auch, weil diese ferner den Versuch unternehmen, die Regulierung in die Länge
zu ziehen, obwohl die Haftungslage eindeutig ist.
|