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Dies kann man natürlich in solcher Allgemeinheit nicht uneingeschränkt
übernehmen, doch geben meistens Streitigkeiten zwischen den
Bauvertragsparteien wegen Mängeln oder nicht rechtzeitiger
Fertigstellung der Bausache Anlass zu Auseinandersetzungen. Nachdem
es sich hier auch häufig um eine höhere Geldsumme dreht,
ist in vielen Fällen anwaltlicher Rat unabdingbar, denn ganz
wichtig ist unter anderem die Erstellung einer umfassenden und lückenlosen
Beweismittelsammlung, um berechtigte Ansprüche durchsetzen
oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Nicht selten
ist auch hier neben der frühzeitigen Sicherung von Beweismitteln
wie Zeugen, Film- oder Fotoaufnahmen auch die Hinzuziehung eines geeigneten
technischen Sachverständigen notwendig, damit man nicht später
im Laufe eines langjährigen Baurechtsstreits in Beweisnöte
gerät.
In diesem Zusammenhang ist auch kurz auf die Abnahme der Bauleistung
durch die Vertragsparteien einzugehen, ist sie doch ein ganz entscheidender Zeitpunkt!
Bis zur Abnahme des Gewerks trägt nämlich der Handwerker die Beweislast für
eine mangelfreie Leistung. Nach Abnahme hat dann aber der Bauherr nachzuweisen, dass die
Arbeiten mangehalft ausgeführt wurden. Nicht selten entscheidet sich ein Prozess nur nach
der Beweislast, weswegen man nicht unbedacht eine solche Abnahme durchführen sollte.
Im Zweifel raten wir, einen Sachverständigen sowie einen mit der Materie vertrauten
Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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