Rechtsanwalt Holzer Rechtsanwältin Goldmann Kanzlei in Aschaffenburg







Betreuungsrecht
 

Im Rahmen des Betreuungsrechts, das von Frau RAin Nadja Goldmann bearbeitet wird, geht es zunächst um die Frage, ob eine Betreuung für die betroffene Person überhaupt notwendig ist. Dies überprüft das Gericht häufig, wenn entsprechende Hinweise oder Anträge aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen erfolgen. Diese geschehen allerdings nicht immer aus sachgerechten Gründen. Häufig wünscht daher die Person, für die eine Betreuung in Frage steht, die Bestellung eines Betreuers nicht, weil sie sich noch in der Lage fühlt ihre Belange selbständig zu regeln. Vom Gericht wird dann nahezu immer ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt. In dem Verfahren, das auf die Anordnung der Bestellung eines Betreuers gerichtet ist, bestehen erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten des Betroffenen, die ohne einen rechtlichen Beistand oftmals nicht wahrgenommen werden können.

 

Wurde eine Betreuung angeordnet entstehen weitergehende Problemfelder. Zunächst ist zu ermitteln, für welche Aufgabenbereiche der Betreuer zuständig ist, um überprüfen zu können, ob er sich in dessen Gestaltungsspielraum bewegt.

 

Weiterhin kann auch aus Sicht eines Dritten die Abbestellung des vom Gericht benannten Betreuers oder die Berufung eines Kontrollbeteuers beantragt werden. Hier bestehen viele Variationsmöglichkeiten, die bekannt sein sollten, wenn man mit diesem Rechtsgebiet, aus welchen Gründen auch immer, zu tun bekommt. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Ihnen diesbezüglich die nützlichen und erforderlichen Kenntnisse verschaffen.


Wir würden uns sehr freuen, Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg persönlich begrüßen zu dürfen, Ihr Rechtsanwalt Markus Holzer, Ihre Rechtsanwältin Nadja Goldmann, 63739 Aschaffenburg.

 
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