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Im Rahmen des Betreuungsrechts, das von Frau RAin Nadja Goldmann
bearbeitet wird, geht es zunächst um die Frage,
ob eine Betreuung für die betroffene Person überhaupt
notwendig ist. Dies überprüft das Gericht häufig,
wenn entsprechende Hinweise oder Anträge aus dem persönlichen
Umfeld des Betroffenen erfolgen. Diese geschehen allerdings nicht
immer aus sachgerechten Gründen. Häufig wünscht daher
die Person, für die eine Betreuung in Frage steht, die Bestellung
eines Betreuers nicht, weil sie sich noch in der Lage fühlt
ihre Belange selbständig zu regeln. Vom Gericht wird dann nahezu
immer ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt.
In dem Verfahren, das auf die Anordnung der Bestellung eines Betreuers
gerichtet ist, bestehen erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten
des Betroffenen, die ohne einen rechtlichen Beistand oftmals nicht
wahrgenommen werden können.
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